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About the Sponsor

Rödl Langford de Kock LLP gehört zu Rödl & Partner International mit Stammsitz in Nürnberg. Rödl & Partner unterhält weltweit 106  Büros in 48 Ländern und beschäftigt rund 5.200 Mitarbeiter.


Rödl & Partner USA ist seit mehr als 45 Jahren auf die Betreuung von deutschsprachigen Unternehmen und Privatpersonen in den gesamten USA spezialisiert.* Profitieren Sie von der einmaligen Kombination deutscher und länderspezifischer Expertise. So ergibt sich für Sie nicht nur der Vorteil eines deutschsprachigen Ansprechpartners, sondern auch, dass sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Seite einer Fragestellung aus einer Hand bearbeitet werden kann.

In den USA sind wir derzeit mit acht Kanzleien vertreten:

Atlanta, GA
Birmingham, AL
Charlotte, NC
Chicago, IL
Detroit, MI
Greenville, SC
Houston, TX 
New York City, NY

Rödl & Partner USA bietet Ihnen ein breites Angebot an Dienstleistungen zur Bewältigung aller Herausforderungen im Steuerrecht und der Rechnungslegung, mit denen Sie im Rahmen Ihrer US -Geschäftstätigkeit konfrontiert sind. Wir möchten, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und helfen bei den genannten Leistungen sowie bei privaten und betrieblichen Steuerdeklarationen, BPO-Lösungen (Finanz- und Lohnbuchhaltung), Verrechnungspreisen oder im Rahmen von Unternehmensakquisitionen.* Bei unseren Mandanten handelt es sich überwiegend um international tätige Familienunternehmen und deren Mitarbeiter aus dem deutschsprachigen Raum. Wir betreuen mehr als 2.500 US-Tochtergesellschaften deutscher, österreichischer und schweizerischer Herkunft, die vornehmlich in den Bereichen Produktion, Handel, Vertrieb, Dienstleistung und Medien tätig sind. Unser Ziel ist es, das Geschäft unserer Mandanten so gut zu verstehen wie unser eigenes.

 

* Die Niederlassungen von Rödl & Partner in den USA erbringen keine rechtlichen Beratungsleistungen

Contact: Nicolai Decker

[email protected]

www.roedl.us

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Ein Auszug aus unseren Dienstleitungen:

  • Fertigung von US-Bundes-, US-Bundesstaaten- und örtlichen Steuererklärungen für Personen und Kapitalgesellschaften, vermögende Privatpersonen, Erbengemeinschaften, Stiftungen und Trusts sowie persönlichen Steuererklärungen für die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der US-Tochtergesellschaften
  • Aufstellung des Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen (Compilation), Erstellung einer Review, also einer kritischen Durchsicht des Jahresabschlusses mit Plausibilitätskontrolle, Vollprüfung (Audit) oder Teilprüfung (Agreed-upon Procedures)
  • Rechnungslegung nach US-GAAP auch die Rechnungslegung nach HGB bzw. IFRS, sowie die Erstellung von Reporting Packages (HB II)
  • US-Markteinstritt und -erweiterung
  • Unterstützung bei Selbstanzeigen (Voluntary Disclosure)
  • Betriebsstätten- und Nexus-Analysen
  • Sales & Use Tax Outsourcing
  • Mitarbeiterentsendung
  • Standortwahl
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