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Na, endlich! Wichtige Änderungen im Green Card Antragsrecht für unter 21-Jährige

einwanderung familie visum Mar 05, 2023

Für viele Familien, die eine Green Card (= permanente Aufenthaltsgenehmigung) für ihr Kind beantragt haben, ist es ein Alptraum: Die Sorge, dass ihr Kind das 21. Lebensjahr erreicht hat, bevor die Green Card genehmigt wurde, denn laut den amerikanischen Einwanderungsgesetzen ist nur “Kind”, wer unter 21 Jahren ist. Das bedeutet generell, dass ein Kind, welches eine Green Card als minderjähriges Familienmitglied des Hauptantragstellers (= eines Elternteils) beantragt, unter 21 Jahre sein muss, wenn es die Green Card auf einfache Weise auf der Basis der Zugehörigkeit zum Hauptantragsteller bekommen will.

Leider kann in den USA der Green Card Prozess mehrere Jahre dauern, so dass ohne gesetzliche Hilfe ältere Jugendliche das Risiko tragen, ihren 21. Geburtstag zu feiern, bevor ihre Green Card genehmigt wurde. Rechtlich nennt man das “aging-out”, und das Kind müsste dann als ein erwachsenes Kind (“adult son or daughter”) den Antragsprozess durch die Familienbeziehung zu einem Elternteil mit Green Card neu anfangen.

 

Gesetzliche Hilfe

Die im Jahr 2002 erlassene gesetzliche Hilfe nennt sich „Child Status Protection Act“, ein Gesetz zum Schutze des Status von Kindern. Dieses Gesetz “friert” das Alter eines Kindes, das noch nicht 21 Jahre ist, an einem bestimmten Zeitpunkt während des Green Card Prozesses “ein”.

Wann dieser Zeitpunkt eintrifft, richtet sich nach der Art des Green Card Antrages. Für Expats ist es am besten, wenn ein Elternteil die Green Card durch eine Einwanderungs-Petition des Arbeitgebers beantragt und das Kind als Mitantragssteller (= “derivative applicant”) noch unter 21 Jahre ist. Dafür muss man erstmal die “Warteschlange” im Green Card Prozess verstehen.

 

Die Green Card “Warteschlange”

Die Einwanderungs-Petition des Arbeitgebers ist die Grundlage für den persönlichen Green Card Antrag des Elternteils und der Familie - meistens kommt die Petition zuerst und sie muss genehmigt werden, bevor die eigentliche Green Card genehmigt werden kann. Es ist also wichtig zu verstehen, dass die Einwanderungs-Petition etwas anderes ist, als der persönliche Green Card Antrag.

Wann die Green Card letztendlich genehmigt werden kann, ist abhängig von einem monatlichen Regierungskalender, der sich “Visa Bulletin” nennt. Dieser Kalender bestimmt die Wartezeit für eine Green Card, je nach Geburtsland des Hauptantragstellers und der Green Card Kategorie, z.B. über Arbeit oder Familie. (https://travel.state.gov/content/travel/en/legal/visa-law0/visa-bulletin.html).

  • In diesem Kalender gibt es eine Tabelle, die sich “Final Action Date” nennt. Diese Tabelle bestimmt, vor welchem Datum in der Vergangenheit (manchmal viele Jahre) eine Einwanderungs-Petition eingereicht worden sein muss, damit das Einreichungsdatum (= “priority date”) feststeht und eine Green Card basierend auf der Tabelle genehmigt werden kann.

Zum Beispiel: Wenn das Datum in der Tabelle (“cut-off date”) der 01. September 2015 ist, muss das Einreichungsdatum der Einwanderungspetition vor dem 01. September 2015 sein, damit letztendlich die eigentliche Green Card genehmigt werden kann. In anderen Worten – da es eine Green Card Warteschlange gibt, werden die Green Card Anträge, für die das Einreichungsdatum der Einwanderungspetition weiter in der Vergangenheit liegt, zuerst bearbeitet. Man steht also, vergleichbar zu einer Warteschlange beim Bäcker, ganz vorne und kommt somit vor den anderen Kunden an die Reihe.

  • Es gibt auch eine andere Tabelle, die sich “Dates for Filing” nennt, welche bestimmt, wann ein persönlicher Green Card Antrag bereits eingereicht werden kann - die “Cut-Off Dates” in dieser Tabelle sind näher an der Gegenwart als die “Cut Off Dates” in der “Final Action Dates” Tabelle, damit man früher den persönlichen Green Card Antrag einreichen kann.  Man kann dies früher machen als unter der „Final Action Date“ Tabelle, weil das Einreichungsdatum selbst einer Einwanderungs-Petition, die noch nicht vor so langer Zeit eingereicht worden ist, unter dieser Tabelle bessere Chancen hat, vor dem „Cut Off Date“ zu sein. In anderen Worten – bei der „Dates for Filing“ Tabelle ist die Warteschlange beim Bäcker viel kürzer!

 

WICHTIG: Letztendlich kann die Green Card aber nur nach der „Final Action Dates“ Tabelle genehmigt werden. Das heißt, selbst wenn man den Green Antrag nach der „Dates of Filing“ Tabelle einreichen konnte, (weil man vorne in der kürzeren Schlange beim Bäcker stand) muss man warten bis nach der „Final Action Date“ Tabelle die Green Card auch genehmigt werden kann. Das kann Wochen, Monate oder Jahre später sein. Aber ein älteres Kind gilt so lange als unter 21 Jahre, bis es soweit ist.

 

Was bedeutet das für ältere Jugendliche?

Bis zum 13. Februar 2023 “fror” das Alter durch eine unglückliche Berechnung “ein”, basierend auf der Tabelle “Final Action Dates“. Seit dem 14. Februar 2023 darf diese Berechnung auf der Tabelle “Dates for Filing” basieren, was einen wesentlichen Unterschied macht.

 

Hier sind die Berechnungsschritte, um festzustellen, wann das Alter “einfriert”:

  • Man nimmt den Tag an dem die Einwanderungs-Petition für den Hauptantragsteller (= ein Elternteil) genehmigt wurde, ABER NUR, wenn an dem Tag der Hauptantragsteller keine Wartezeit in der Green Card Schlange mehr vor sich hat, bis die Green Card genehmigt werden kann (siehe Erklärung oben).
  • Von dem Tag zieht man die Bearbeitungszeit der Einwanderungs-Petition der/die Hauptantragsteller/in ab, z.B., 8 Monate.

In diesem Beispiel zeigt sich, welchen Unterschied es macht, ob die Tabelle “Final Action Date” oder die Tabelle “Dates for Filing” das Datum bestimmt:

Sachverhalt: „Final Action Date“ Tabelle versus „Dates for Filing“ Tabelle

 Einreichung der Einwanderungs-Petition für Hauptantragsteller/in:

  • März (Final Action Date“ Tabelle)
  • März („Dates for Filing“ Tabelle)

 Alter des Kindes an dem Tag:

  • 20 Jahre + 7 Monate
  • 20 Jahre + 7 Monate

 Genehmigung der Einwanderungs-Petition => nach 8 Monaten

  • Oktober
  • Oktober

 Alter des Kindes an dem Tag:

  • 21 Jahre + 3 Monate
  • 21 Jahre + 3 Monate

 Wartezeit, bis die Green Card genehmigt werden könnte:

  • 2 Jahre
  • keine Wartezeit

 Subtraktion der 8 Monate Bearbeitungszeit der Petition:

  • Nicht möglich, weil eine Wartezeit besteht
  • Möglich, so dass das Kind am 31. Oktober noch als 20 Jahre + 7 Monate alt gilt

 Resultat:

  • Das Kind ist 21 und kann die Green Card nicht mehr einfach als “Kind” bekommen ☹
  • Das Alter bleibt unter 21 “festgefroren”, bis zur endgültigen Genehmigung der Green Card nach der Tabelle “Final Action Date” (siehe Erklärung oben, dass die Green Card Genehmigung, anders als die Einreichung des Green Card Antrags, sich nach der „Final Action Date“ Tabelle richtet).

Kurz gesagt: Das Risiko einer Warteschlange, die zum “age-out” führen kann, ist viel geringer unter der Tabelle “Dates for Filing” als unter der Table “Final Action Dates”. Anwälte für US-Einwanderungsrecht und Mandanten freuen sich sehr für Jugendliche, die mit ihrer Familie langfristig in den USA bleiben wollen!

 

Hier ist eine hilfreiche Webseite:

https://www.uscis.gov/green-card/green-card-processes-and-procedures/child-status-protection-act-cspa

Von Susanne C. Heubel Esq., LL.M. & Claudia Schwartz (Editor)

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Es ist ratsam, den Green Card Prozess nur mit einem US zugelassenen Rechtsanwalt zu machen. 

Ich helfe gern!

Susanne C. Heubel Esq., LL.M.

Harter, Secrest & Emery LLP

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