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Durchsuchungen elektronischer Geräte an den Grenzen der USA – bisher selten, aber jetzt wahrscheinlicher

Feb 03, 2025

Obwohl sie bisher selten vorgekommen sind, gelten Durchsuchungen elektronischer Geräte von
internationalen Reisenden, welche in den USA ankommen oder sie verlassen, als zulässig.
Diese sind laut der U.S. Grenzbehörde (U.S. Customs & Border Protection - CBP) notig um die
Grenzen des Landes zu schützen und verschiedene Gesetze in Bezug auf Zoll, Einwanderung
und andere Bereiche die unter die Zuständigkeit des CBP fallen durchzusetzen. Es ist wichtig
für alle internationalen Reisenden ihre Rechte zu kennen und sich gleichzeitig der Bedeutung
der Einhaltung solcher Durchsuchungsanfragen bewusst zu sein, insbesondere angesichts der
Fixierung der neuen Trump-Administration auf die Grenzsicherheit. Dieser Artikel bietet einen
kurzen Überblick über elektronische Durchsuchungen, ihre wichtigsten rechtlichen
Anforderungen und Tips für die Ankunft in den USA.


Welche Geräte und digitalen Inhalte werden von CBP durchsucht?


Durchsuchbare elektronische Geräte sind die drahtlosen und/oder kabelgebundenen Geräte
des Reisenden, wie Handys, Computer und Kameras. CBP betont, dass es diese Geräte nicht
nur durchsucht, um potenzielle terroristische oder kriminelle Aktivitäten aufzudecken, sondern
auch, um die Absichten der Person festzustellen, einschließlich der Aufdeckung von Visabetrug.
CBP unterscheidet zwischen einfachen und erweiterten Durchsuchungen. Bei einer einfachen
Durchsuchung überprüft der CBP-Beamte den Inhalt des Geräts des Reisenden, ohne externe
eigen Geräte zu verwenden. Bei einer erweiterten Suche hingegen verwendet der Beamte
eigne externe Geräte, um auf die Daten zuzugreifen, sie zu überprüfen, zu kopieren und/oder
zu analysieren. Gemäß der CBP-Richtlinie erfordert eine erweiterte Durchsuchung einen
begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen ein von CBP durchgesetztes oder verwaltetes
Gesetz oder ein nationales Sicherheitsproblem; außerdem ist die Genehmigung eines leitenden
CBP-Managers erforderlich.


Es ist wichtig zu verstehen, dass Reisende nur Daten vorzeigen müssen, die sich tatsächlich
auf dem Gerät befinden, im Gegensatz zu Daten, die remote in einem “Cloud”-Format
gespeichert sind. Zu diesem Zweck muss der Beamte sicherstellen, dass Daten- und
Netzwerkverbindungen deaktiviert sind, bevor er mit der Suche beginnt, z.B., indem er den
Reisenden auffordert, das Gerät in den Flugmodus zu schalten und WLAN zu deaktivieren.


Welche Rechte hat der Reisende?


Generell schützt der vierte Zusatzartikel zur U.S.-Verfassung vor unangemessenen
Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Das bedeutet, dass für Durchsuchungen durch die
Strafverfolgungsbehörden generell ein richterlicher Durchsuchungsbefehl auf der Grundlage
eines hinreichenden Tatverdachts erforderlich ist, bevor der Beamte eine Durchsuchung
durchführen kann. Die Befugnis des CBP, elektronische Geräte an der Grenze zu durchsuchen,
fällt jedoch generell unter die Ausnahmeregelung für Grenzdurchsuchungen. Dies ist eine
Doktrin, die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen an internationalen Grenzen und deren
Äquivalent, d. h. in einem Gebiet innerhalb von 100 Meilen einer internationalen Grenze,
erlaubt. Eine solche Durchsuchung wird als „angemessene Durchsuchung” interpretiert,
wodurch CBP-Beamte von der Anforderung eines Durchsuchungsbefehls und hinreichenden Tatverdacht befreit sind.

Wenn der Reisende den Zugriff auf das Gerät verweigert (z. B. indem er sich weigert, es mit
dem Passwort zu entsperren), kann CBP das Gerät einbehalten und dem Reisenden eine
Verwahrungsquittung ausstellen. Noch wichtiger ist, dass einem ausländischen Reisenden die
Einreise in die USA verweigert werden könnte und/oder er polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt
werden könnte. Einem U.S.-Bürger der sich weigert zu kooperieren, wird die Einreise in die
USA natürlich nicht verweigert, aber sein Gerät kann ebenfalls konfisziert werden.
Der Reisende das Recht, geltend zu machen, dass die Informationen privilegiert oder
vertraulich sind. In diesem Fall kann der Beamte den örtlichen CBP-Berater oder bei der U.S.-
Staatsanwaltschaft anfragen, bevor er mit der Untersuchung fortfährt. CBP darf gesetzlich
verwahrbare Informationen in der Regel an andere U.S.-amerikanische und ausländische
Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
Reisende können eine Beschwerde einlegen über das Travel Redress Inquiry Program (TRIP)
des Ministeriums für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security – DHS

Wie können sich Reisende vorbereiten?


Trotz der bisher sehr geringen Anzahl von elektronischen Gerätedurchsuchungen durch das
CBP versteht es sich von selbst, dass Reisende auf die Inhalte ihrer elektronischen Geräte
achten und den CBP-Beamten bei der Ankunft Auskunft geben sollten, um eine Verzögerung
der Einreise oder eine Einreiseverweigerung zu vermeiden. Sie sollten jedoch nicht zögern, der
Behörde unprofessionelles Verhalten eines CBP-Beamten zu melden.


Insbesondere ausländische Reisende sollten sicherstellen, dass sich auf ihren Geräten keine
Daten befinden, die Zweifel an ihrer Einreiseberechtigung in die USA aufkommen lassen
könnten, je nach der von ihnen angestrebten Einwanderungsklassifizierung. Z.B., ein Künstler
der behauptet nur als Besucher an Kunst Workshops teilnehmen zu wollen, sollte auf seinem
Handy keine Fotos von seinen Kunstwerken mit Namen von potentiellen U.S. Kunden und
Preisen haben.


Ausländische Reisende sollten sich an einen qualifizierten U.S. Einwanderungsanwalt wenden,
wenn sie Fragen dazu haben, welche Aktivitäten ihre geplante Einwanderungskategorie erlaubt
und welche Dokumente und Daten ihre ordnungsgemäße Einreise unterstützen würden oder
gefährden könnten.

Gastbeitrag

Susanne C. Heubel Esq., LL.M.

Harter, Secrest & Emery LLP

New York City/Rochester

+1 (917) 626 1324

[email protected]

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