✉ Newsletter
Zurück zur Blog Übersicht

Tipps zur Einbürgerung, wenn ich nicht-deutsche Ehepartner aus aus dem Auslandsaufenthalt mitbringe

familie & partnerschaft orga & recht May 11, 2024

Durch die Eheschließung erhält ein ausländischer Ehepartner nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor der Anspruch auf Einbürgerung erworben wird. Erst die Einbürgerung stellt nicht-deutsche Ehepartner deutschen Staatsbürgern gleich und erst mit der Einbürgerung erhalten sie einen deutschen Pass. Folgende Tipps und Hinweise sollten im Zusammenhang mit der Einbürgerung beachtet werden.

Tipp 1: Vorteile sehen 

Für nicht-deutsche Ehepartner ändert sich mit der Einbürgerung so einiges. Als deutsche Staatsbürger erhalten sie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht in Deutschland, ganz gleich, ob die Ehe hält oder irgendwann wieder geschieden wird. 

Tipp: Deutsche Staatsbürger erwerben das uneingeschränkte Freizügigkeitsrecht und dürfen überall in Deutschland uneingeschränkt wohnen und arbeiten.

Nach der Einbürgerung ist die Berufswahl nicht mehr vom Aufenthaltstitel abhängig. Berufe können uneingeschränkt ergriffen werden. Es ist möglich, als Beamter für den Staatsdienst, als Lehrer, Richter oder Arzt zu arbeiten. Mit der Einbürgerung in Deutschland erwirbt man gleichzeitig den Status eines EU-Bürgers und kann sich ohne Auflagen innerhalb der EU aufhalten und ohne weitere Genehmigungen dort arbeiten oder studieren.

Hinweis: Deutsche Staatsbürger können in knapp 200 Länder reisen, ohne ein Visum zu benötigen. Durch die Einbürgerung entstehen auch für die ausländischen Familienangehörigen Erleichterungen, zu einem Besuch nach Deutschland einzureisen.

Tipp 2: Voraussetzungen checken 

Für die Einbürgerung von Verheirateten sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten auch für nicht-deutsche Personen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen eingegangen sind. 

Folgende Punkte sollten dabei erfüllt sein:

  • Die Ehe wurde nach deutschem Recht geschlossen.
  • Die Ehe ist zum Zeitpunkt der Einbürgerung rechtskräftig.
  • Die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch sind erfüllt.
  • Die Ehe besteht seit mindestens zwei Jahren.
  • Der Ehepartner ist Deutscher oder besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit seit mindestens zwei Jahren. 
  • Es besteht eine eigenständige Haushaltsführung in Deutschland.

Hinweis: Die minderjährigen Kinder von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern können ebenfalls mit eingebürgert werden, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Tipp 3: Einbürgerung schnellstmöglich erlangen 

Es müssen für nicht-deutsche Ehepartner nicht zwingend acht Jahre vergehen, bis die Einbürgerung erfolgen kann. Wer einen deutschen Ehepartner hat, kann sich nach §9 StAG unter folgenden Voraussetzungen schon nach drei Jahren einbürgern lassen:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland. 
  • Seit mindestens zwei Jahren verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend.
  • Familienunterhalt kann aus eigenen Mitteln bestritten werden.
  • Vorhandensein eines gültigen Passes oder Passersatzes.
  • Es liegen keine Vorstrafen vor.

Tipp: Unter „Vorstrafen“ fallen Geldstrafen über 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten.

Tipp 4: Unterlagen bereithalten

Damit die Einbürgerung zügig und reibungslos vonstattengehen kann, sind folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Reiseausweis)
  • aktuelles Passfoto
  • Staatsangehörigkeitsnachweis des Ehepartners
  • Eheurkunde 
  • Einkommensnachweise (Vermögen, Altersvorsorge)
  • Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung 

Abhängig von den individuellen Umständen kann die zuständige Behörde weitere Dokumente und Unterlagen einfordern. Damit Verzögerungen vermieden werden, bietet es sich an, sich vorab genau über die einzelnen Modalitäten zu erkundigen. 

Tipp 5: Angaben zusammentragen

Obwohl es rechtlich gesehen keiner besonderen Form für einen Einbürgerungsantrag bedarf und die Kommunen unterschiedliche Formulare nutzen, sollten folgende Angaben im Vorfeld zusammengetragen werden.

  • eigene Personendaten (zzgl. Telefonnummer und E-Mail)
  • Personendaten des Ehe- oder Lebenspartners
  • Personendaten der Kinder, soweit vorhanden
  • Personendaten der eigenen Eltern  
  • Personendaten der Eltern des Ehe- oder Lebenspartners
  • Angaben zur Ehe von Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu früheren Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, sofern geschlossen
  • Auflistung aller Aufenthaltsorte seit der Geburt 
  • Darlegung der derzeitigen beruflichen Verhältnisse 
  • Aufschlüsslung der Einkünfte 

Tipp 6: Sprachkenntnisse vertiefen

Um deutscher Staatsbürger zu werden, sind ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Konkret ist der Nachweis zu erbringen, die Sprachprüfung der Stufe B1 zu erfüllen. Neben dem Zertifikat des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen können auch folgende Sachverhalte als Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse herangezogen werden:

  • Besuch einer deutschsprachigen Schule für mindestens vier Jahre
  • Erlangung des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen deutschen Schulabschlusses 
  • Besuch einer weiterführenden deutschsprachigen Schule mit Versetzung in die zehnte Klasse
  • Studium an deutschsprachiger Fachhochschule oder Hochschule
  • Abschluss einer deutschen Berufsausbildung 

Hinweis: Vom Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnis kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen oder wegen fortgeschrittenen Alters nicht erfüllt werden können. Dies muss vom Einbürgerungsbewerber hinreichend dargelegt und bewiesen werden.

Tipp 7: Mit Land und Leuten vertraut machen 

Wer einen Antrag auf Einbürgerung stellt, muss nachweisen, dass er sich mit den Gegebenheiten in Deutschland auskennt. Hierfür ist der Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“ zu absolvieren. Die Tests werden an den Volkshochschulen durchgeführt und kosten eine Gebühr von 25 Euro. Der Test umfasst 33 Fragen. Drei Fragen beziehen sich auf das jeweilige Bundesland, wo der Einbürgerungsbewerber gemeldet ist. 

Tipp: Wer einen deutschen Schulabschluss besitzt oder ein Studium an einer deutschen Fachhochschule oder Hochschule absolviert hat, muss den Test nicht durchführen.

Tipp 8: Antrag persönlich abholen 

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Einbürgerungsantrag ausgefüllt werden. Die Zuständigkeit obliegt dem Bürgeramt oder der Ausländerbehörde. Die Anträge können in der Regel online auf den entsprechenden Portalen heruntergeladen werden. Wer das Verfahren beschleunigen möchte, spricht persönlich vor. Die Mitarbeiter können dabei offene Fragen beantworten und darüber aufklären, welche zusätzlichen Dokumente ggf. notwendig sind.                 

 

Gastbeitrag:

Auf Anwalt.org geben wir einen umfassenden Überblick über das deutsche Rechtssystem.
Wir recherchieren in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen etc., suchen nach Urteilen und Gesetzesänderung und bereiten diese verständlich auf, um alle in unseren Ratgebern und News auf dem neuesten Stand zu halten.