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Was du zu Passanträgen, deutschen Geburtsurkunden und zur Namensführung wissen solltest

familie & partnerschaft orga & recht Jul 06, 2022
 

Nach der Freude über die Geburt eines Kindes kommen schnell Fragen bei den Eltern auf vor allem nach der Geburt in den USA:

  • Wie kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft meines Kindes sichern?
  • Wie stelle ich sicher, dass mein Kind mit mir Reisen kann, wenn es zum Besuch in die Heimat geht?
  • Was muss ich bei einem Passantrag im Ausland beachten?
  • Wann muss ich eine Namenerklärung nach deutschem Recht abgeben?

Und

  • Warum lohnt es sich eine deustche Geburtsurkunde für mein im Ausland geborenes Kind zu beantragen?

Diese und weitere Fragen klären wir im Interview mit Fabian Otten. Er arbeitet seit 2007 beim Auswärtigen Dienst. Nachdem er bereits beim Auswärtigen Amt in Berlin und in der Botschaft in Kabul und Peking gearbeitet hat, wurde er im Sommer 2018 an das Generalkonsulat in New York versetzt. Dort befasste er sich zunächst mit der Bearbeitung staatangehörigkeitsrechtlicher Anträge bevor er dann im Sommer 2021 die Leitung der Passstelle übernahm.

Passanträge im Ausland bringen diverse neue Hürden mit sich im Vergleich zu Anträgen im Inland vor allem bei Erstanträgen. Hier geht es meist vor allem um rechtliche Überprüfungen in Deutschland insbesondere bei Staatsangehöroigkeitsfragen und Namenserklärungen.